Wahlvorschläge für die Einwohnergemeinderatswahlen
Gemäss § 47 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) bzw. § 21 Abs. 1 Bst. d der Verordnung über die politischen Rechte (VpR) sind die Wahlvorschläge zu veröffentlichen bzw. öffentlich zur Einsicht aufzulegen.
Die Wahlvorschläge sind von Mittwoch, 2. April 202 bis Freitag, 4. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten zur Einsicht aufgelegt.
Zugehörige Objekte
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Aushang Wahlvorschläge GR (PDF, 48.59 kB) | Download | 0 | Aushang Wahlvorschläge GR |